AGB

§ 1. Geltungsbereich
Die vor­lie­gen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten zwi­schen Hun­de­trai­ne­rin Sara Grap­pa­son­no, Cane­A­m­o­re Hun­de­trai­ning, und dem/der Auf­trag­ge­be­rIn, im Fol­gen­den als Kun­de bezeich­net. Cane­A­m­o­re Hun­de­trai­ning erbringt sämt­li­che Dienst­leis­tun­gen im Bereich Hun­de­trai­ning auf Grund­la­ge die­ser “All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen”, die auch auf der Home­page unter www.caneamore-hundetraining.de nach­zu­le­sen sind. Hun­de­trai­ne­rin Sara Grap­pa­son­no behält sich die jeder­zei­ti­ge Ände­rung oder Ergän­zung der AGB vor. Maß­geb­lich ist die jeweils zum Zeit­punkt der Buchung gel­ten­de Fassung.

§ 2. Erfolgsgarantie
Der Kun­de erhält im Rah­men des Unter­richts Hand­lungs­vor­schlä­ge für eine art­ge­rech­te Hun­de­er­zie­hung. Eine Erfolgs­ga­ran­tie kann dar­aus jedoch nicht abge­lei­tet wer­den, da der Erfolg in hohem Maße vom Kun­de, dem geleis­te­ten Trai­nings­auf­wand und dem teil­neh­men­den Hund abhängt. Cane­A­m­o­re Hun­de­trai­ning über­nimmt kei­ne Erfolgs­ga­ran­tie für die im Unter­richt ver­mit­tel­ten Inhal­te, ver­si­chert jedoch, die­se nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen zu vermitteln.

§ 3. Ver­trags­an­ge­bot und Vertragsabschluss

Die Anmel­dung kann per­sön­lich, per Post, tele­fo­nisch oder E‑Mail erfol­gen. Mit der Anmel­dung zu einem Ange­bot von Cane­A­m­o­re Hun­de­trai­ning  bie­tet der Kun­de ver­bind­lich einen Ver­trags­ab­schluss an. Die Anmel­dung ist bin­dend für den Kun­den und ver­pflich­tet zur Zah­lung des ver­ein­bar­ten Hono­rars, das sich aus der jeweils gül­ti­gen Preis­lis­te ergibt. Der Ver­trag kommt erst mit der Annah­me durch Cane­A­m­o­re Hun­de­trai­ning zustan­de. Durch den Ver­trags­ab­schluss gel­ten die AGB ́s Cane­A­m­o­re Hun­de­trai­ning als aner­kannt. Münd­lich ver­ein­bar­te Trai­nings- und Bera­tungs­stun­den sind grund­sätz­lich verbindlich.

§ 4. Prei­se und Zahlungsbedingungen
Es gel­ten die zum Zeit­punkt der Anmel­dung auf der Home­page bekannt gege­be­nen Hono­ra­re. Die aktu­el­len Prei­se kön­nen der Home­page www.caneamore- hundetraining.de ent­nom­men wer­den. Hono­rar- und Ter­min­än­de­run­gen sowie Irr­tum sind vor­be­hal­ten. Die Bezah­lung der Dienst­leis­tung ist direkt nach der jewei­li­gen Stun­de in bar zu erfolgen.

§ 5. Rück­tritt vom Ver­trag durch Cane­A­m­o­re Hundetraining
Cane­A­m­o­re Hun­de­trai­ning behält sich vor, Kur­se auf­grund zu gerin­ger Teil­neh­mer­zahl abzu­sa­gen. Etwa­ig bezahl­te Kurs­ge­büh­ren wer­den in die­sem Fal­le voll­stän­dig rück­erstat­tet, oder es wird ein neu­er Ter­min vereinbart.
Cane­A­m­o­re Hun­de­trai­ning kann vom Ver­trag zurück­tre­ten, wenn der Kun­de sich ver­trags­wid­rig ver­hält oder das Ziel der Aus­bil­dung oder ande­re Teil­neh­mer gefähr­det. Die ver­ein­bar­ten Stun­den müs­sen in die­sem Fall in vol­ler Höhe bezahlt werden.
Soll­ten ver­ein­bar­te Ter­mi­ne auf­grund uner­war­te­ter Vor­komm­nis­se, z.B. Wet­ter­ver­hält­nis­se, die eine Durch­füh­rung des Unter­richts unzu­mut­bar machen, oder durch Krank­heit sei­tens Cane­A­m­o­re Hun­de­trai­ning aus­fal­len, ist Cane­A­m­o­re Hun­de­trai­ning ver­pflich­tet einen Ersatz­ter­min anzu­bie­ten, um die Unter­richts­stun­de in Abspra­che mit dem Kun­den mög­lichst schnell nachzuholen.

Höhe­re Gewalt: Cane­A­m­o­re Hun­de­trai­ning haf­tet nicht für Schä­den, die durch höhe­re Gewalt, Auf­ruhr, Kriegs‑, Terror‑, oder Natur­er­eig­nis­se oder durch sons­ti­ge nicht von ihr zu ver­tre­ten­de Vor­komm­nis­se ein­tre­ten; hier­zu gehö­ren z.B. Streik, Aus­sper­rung, Ver­kehrs­stö­run­gen, Pan­de­mien oder Ver­fü­gun­gen von hoher Hand im In- oder Aus­land. Scha­dens­er­satz­an­sprü­che sind bei höhe­rer Gewalt ausgenommen.

§ 6. Rück­tritt vom Ver­trag durch den Kunden
Alle ver­ein­bar­ten Trai­nings­ter­mi­ne müs­sen bis spä­tes­tens 24 Stun­den vor dem ver­ein­bar­ten Ter­min abge­sagt wer­den. Nicht frist­ge­mäß abge­sag­te Ter­mi­ne wer­den in vol­ler Höhe berech­net. Ver­spä­tun­gen des Kun­den zum ver­ein­bar­ten Ter­mi­nen, gehen zu des­sen Las­ten und berech­ti­gen nicht zur Min­de­rung der Ver­gü­tung. Bei einer Ver­hin­de­rung des Kun­den besteht kein Anspruch auf einen Ersatz­ter­min. Soll­te es zu einem Mahn­schrei­ben kom­men, wer­den dem Kun­den zusätz­lich 5 Euro Mahn­ge­büh­ren verrechnet.

§ 7. Ver­pflich­tun­gen des Kunden 
Der Kun­de ver­si­chert, dass sein Hund behörd­lich ange­mel­det, mit einem Chip gemäß ISO-Norm fäl­schungs­si­cher gekenn­zeich­net, aus­rei­chend geimpft (Grund­im­mu­ni­sie­rung / Toll­wut) und ent­wurmt sowie haft­pflicht­ver­si­chert (auch für Schä­den, die beim Hun­de­trai­ning ent­ste­hen kön­nen) ist. Die Ver­si­che­rungs­po­li­ce ist bei Bedarf vor­zu­le­gen. Ist der Hund nicht ver­si­chert, haf­tet der Kun­de selbst für ent­ste­hen­de Schä­den. Die Vor­la­ge des Impf­pas­ses wird zum Nach­weis gege­be­nen­falls benö­tigt. Der Kun­de ver­si­chert außer­dem, dass sein Hund frei von anste­cken­den Krank­hei­ten ist.
Der Kun­de ist ver­pflich­tet, Cane­A­m­o­re Hun­de­trai­ning unauf­ge­for­dert, voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß über etwa­ige Krank­hei­ten und/oder Para­si­ten­be­fall und/oder Ver­hal­tens­auf­fäl­lig­kei­ten sei­nes Hun­des (z.B. Beiß­vor­fäl­le, über­mä­ßi­ge Aggres­si­vi­tät, Ängst­lich­keit) vor Beginn des Trai­nings mit­zu­tei­len. Der Kun­de ist ver­pflich­tet Cane­A­m­o­re Hun­de­trai­ning gege­be­nen­falls über die Läu­fig­keit sei­ner Hün­din zu informieren.
Cane­A­m­o­re Hun­de­trai­ning ist berech­tigt, läu­fi­ge Hün­din­nen sowie Hun­de mit anste­cken­den Krank­hei­ten vom Trai­ning auszuschließen.
Den Anord­nun­gen von Cane­A­m­o­re Hun­de­trai­ning zur siche­ren Ver­wah­rung des Hun­des (Lei­ne, Maul­korb, etc.) ist Fol­ge zu leis­ten. Bei Nicht­ein­hal­tung sei­tens des Kun­den behält sich Cane­A­m­o­re Hun­de­trai­ning vor, das Training/die Bera­tung abzu­bre­chen. Das Hono­rar ist trotz­dem in vol­lem Aus­maß geltend.

§ 8. Haftung
Cane­A­m­o­re Hun­de­trai­ning über­nimmt kei­ner­lei Haf­tung für Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den die dem Kun­den oder sei­nem Hund oder Begleit­per­so­nen durch die Anwen­dung der gezeig­ten Übun­gen, den Frei­lauf der Hun­de, Ran­ge­lei­en von eige­nen oder frem­den Hun­den im Frei­lauf ent­ste­hen. Bei Mitwirken/Anwesenheit von Kin­dern haf­ten Eltern für die Kin­der. Der Trai­ner ist nicht als Auf­sichts­per­son für die Kin­der zu ver­ste­hen. Der Kun­de haf­tet in vol­lem Umfang nach Maß­ga­be der gesetz­li­chen Haf­tungs­re­ge­lung, für jeg­li­che Schä­den die sein Hund ver­ur­sacht. Der Kun­de han­delt in eige­ner Ver­ant­wor­tung. Auch wäh­rend der Unter­richts­zeit obliegt dem Kun­de die Füh­rung des Tie­res eigen­ver­ant­wort­lich, sie wird nicht an den Trai­ner abgetreten.
Soweit es im Rah­men der Aus­bil­dung not­wen­dig ist den Hund von der Lei­ne zu las­sen, über­nimmt der Kun­de allein die Ver­ant­wor­tung hier­für. Ist dies nicht erwünscht muss das unver­züg­lich mit­ge­teilt wer­den. Der Hun­de­trai­ner kann nur eine Emp­feh­lung aus­spre­chen, der Kun­de han­delt eigen­ver­ant­wort­lich. Der Ein­satz von Hilfs­mit­teln wie Schlepp­lei­ne, Hal­ti etc. erfolgt auf eige­nes Risi­ko, auch wenn die­se auf Ver­an­las­sung von Cane­A­m­o­re Hun­de­trai­ning genutzt werden.

§ 9. Teilnahmeausschluss
Cane­A­m­o­re Hun­de­trai­ning behält sich vor, Kun­den ohne Anga­be von Grün­den mit sofor­ti­ger Wir­kung vom Trai­ning aus­zu­schlie­ßen, wenn der teil­neh­men­de Hund eine Stö­rung oder Gefahr für den rei­bungs­lo­sen Ablauf des Trai­nings dar­stel­len, oder Anwei­sun­gen des Trai­ners nicht Fol­ge geleis­tet wird. Das Hono­rar ist in die­sen Fäl­len in vol­lem Aus­maß geltend.

§ 10. Nutzungsrechte
Cane­A­m­o­re Hun­de­trai­ning darf auf­ge­nom­me­ne Foto- und Video­auf­zeich­nun­gen, die von Cane­A­m­o­re Hun­de­trai­ning wäh­rend des Trainings/der Bera­tung ent­stan­den sind öffent­lich und in allen Medi­en­for­ma­ten (fir­men­ei­ge­nen Home­page, Face­book und Insta­gram) ver­öf­fent­li­chen. Wird dies von einem Teil­neh­mer nicht gewünscht, so ist dies Cane­A­m­o­re Hun­de­trai­ning aus­drück­lich und schrift­lich mitzuteilen.

§ 11. Urheberrecht
Sämt­li­che Unter­la­gen von Cane­A­m­o­re Hun­de­trai­ning, die dem Kun­den im Rah­men des Unter­richts aus­ge­hän­digt wer­den, unter­lie­gen dem urhe­ber­recht­li­chem Schutz. Der Kun­de darf sie nur für pri­va­te Zwe­cke nut­zen. Die Ver­viel­fäl­ti­gung, Ver­brei­tung, der Ver­leih oder die Ver­mie­tung sind hier­mit aus­drück­lich untersagt.

§ 12. Gerichtsstand
Der Gerichts­stand ist Augsburg.