AGB
§ 1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Hundetrainerin Sara Grappasonno, CaneAmore Hundetraining, und dem/der AuftraggeberIn, im Folgenden als Kunde bezeichnet. CaneAmore Hundetraining erbringt sämtliche Dienstleistungen im Bereich Hundetraining auf Grundlage dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”, die auch auf der Homepage unter www.caneamore-hundetraining.de nachzulesen sind. Hundetrainerin Sara Grappasonno behält sich die jederzeitige Änderung oder Ergänzung der AGB vor. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung geltende Fassung.
§ 2. Erfolgsgarantie
Der Kunde erhält im Rahmen des Unterrichts Handlungsvorschläge für eine artgerechte Hundeerziehung. Eine Erfolgsgarantie kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden, da der Erfolg in hohem Maße vom Kunde, dem geleisteten Trainingsaufwand und dem teilnehmenden Hund abhängt. CaneAmore Hundetraining übernimmt keine Erfolgsgarantie für die im Unterricht vermittelten Inhalte, versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.
§ 3. Vertragsangebot und Vertragsabschluss
Die Anmeldung kann persönlich, per Post, telefonisch oder E‑Mail erfolgen. Mit der Anmeldung zu einem Angebot von CaneAmore Hundetraining bietet der Kunde verbindlich einen Vertragsabschluss an. Die Anmeldung ist bindend für den Kunden und verpflichtet zur Zahlung des vereinbarten Honorars, das sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch CaneAmore Hundetraining zustande. Durch den Vertragsabschluss gelten die AGB ́s CaneAmore Hundetraining als anerkannt. Mündlich vereinbarte Trainings- und Beratungsstunden sind grundsätzlich verbindlich.
§ 4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Homepage bekannt gegebenen Honorare. Die aktuellen Preise können der Homepage www.caneamore- hundetraining.de entnommen werden. Honorar- und Terminänderungen sowie Irrtum sind vorbehalten. Die Bezahlung der Dienstleistung ist direkt nach der jeweiligen Stunde in bar zu erfolgen.
§ 5. Rücktritt vom Vertrag durch CaneAmore Hundetraining
CaneAmore Hundetraining behält sich vor, Kurse aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Etwaig bezahlte Kursgebühren werden in diesem Falle vollständig rückerstattet, oder es wird ein neuer Termin vereinbart.
CaneAmore Hundetraining kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält oder das Ziel der Ausbildung oder andere Teilnehmer gefährdet. Die vereinbarten Stunden müssen in diesem Fall in voller Höhe bezahlt werden.
Sollten vereinbarte Termine aufgrund unerwarteter Vorkommnisse, z.B. Wetterverhältnisse, die eine Durchführung des Unterrichts unzumutbar machen, oder durch Krankheit seitens CaneAmore Hundetraining ausfallen, ist CaneAmore Hundetraining verpflichtet einen Ersatztermin anzubieten, um die Unterrichtsstunde in Absprache mit dem Kunden möglichst schnell nachzuholen.
Höhere Gewalt: CaneAmore Hundetraining haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs‑, Terror‑, oder Naturereignisse oder durch sonstige nicht von ihr zu vertretende Vorkommnisse eintreten; hierzu gehören z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Pandemien oder Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland. Schadensersatzansprüche sind bei höherer Gewalt ausgenommen.
§ 6. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
Alle vereinbarten Trainingstermine müssen bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Nicht fristgemäß abgesagte Termine werden in voller Höhe berechnet. Verspätungen des Kunden zum vereinbarten Terminen, gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Bei einer Verhinderung des Kunden besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Sollte es zu einem Mahnschreiben kommen, werden dem Kunden zusätzlich 5 Euro Mahngebühren verrechnet.
§ 7. Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet, mit einem Chip gemäß ISO-Norm fälschungssicher gekennzeichnet, ausreichend geimpft (Grundimmunisierung / Tollwut) und entwurmt sowie haftpflichtversichert (auch für Schäden, die beim Hundetraining entstehen können) ist. Die Versicherungspolice ist bei Bedarf vorzulegen. Ist der Hund nicht versichert, haftet der Kunde selbst für entstehende Schäden. Die Vorlage des Impfpasses wird zum Nachweis gegebenenfalls benötigt. Der Kunde versichert außerdem, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist.
Der Kunde ist verpflichtet, CaneAmore Hundetraining unaufgefordert, vollständig und wahrheitsgemäß über etwaige Krankheiten und/oder Parasitenbefall und/oder Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes (z.B. Beißvorfälle, übermäßige Aggressivität, Ängstlichkeit) vor Beginn des Trainings mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet CaneAmore Hundetraining gegebenenfalls über die Läufigkeit seiner Hündin zu informieren.
CaneAmore Hundetraining ist berechtigt, läufige Hündinnen sowie Hunde mit ansteckenden Krankheiten vom Training auszuschließen.
Den Anordnungen von CaneAmore Hundetraining zur sicheren Verwahrung des Hundes (Leine, Maulkorb, etc.) ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung seitens des Kunden behält sich CaneAmore Hundetraining vor, das Training/die Beratung abzubrechen. Das Honorar ist trotzdem in vollem Ausmaß geltend.
§ 8. Haftung
CaneAmore Hundetraining übernimmt keinerlei Haftung für Personen‑, Sach- oder Vermögensschäden die dem Kunden oder seinem Hund oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, den Freilauf der Hunde, Rangeleien von eigenen oder fremden Hunden im Freilauf entstehen. Bei Mitwirken/Anwesenheit von Kindern haften Eltern für die Kinder. Der Trainer ist nicht als Aufsichtsperson für die Kinder zu verstehen. Der Kunde haftet in vollem Umfang nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelung, für jegliche Schäden die sein Hund verursacht. Der Kunde handelt in eigener Verantwortung. Auch während der Unterrichtszeit obliegt dem Kunde die Führung des Tieres eigenverantwortlich, sie wird nicht an den Trainer abgetreten.
Soweit es im Rahmen der Ausbildung notwendig ist den Hund von der Leine zu lassen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür. Ist dies nicht erwünscht muss das unverzüglich mitgeteilt werden. Der Hundetrainer kann nur eine Empfehlung aussprechen, der Kunde handelt eigenverantwortlich. Der Einsatz von Hilfsmitteln wie Schleppleine, Halti etc. erfolgt auf eigenes Risiko, auch wenn diese auf Veranlassung von CaneAmore Hundetraining genutzt werden.
§ 9. Teilnahmeausschluss
CaneAmore Hundetraining behält sich vor, Kunden ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung vom Training auszuschließen, wenn der teilnehmende Hund eine Störung oder Gefahr für den reibungslosen Ablauf des Trainings darstellen, oder Anweisungen des Trainers nicht Folge geleistet wird. Das Honorar ist in diesen Fällen in vollem Ausmaß geltend.
§ 10. Nutzungsrechte
CaneAmore Hundetraining darf aufgenommene Foto- und Videoaufzeichnungen, die von CaneAmore Hundetraining während des Trainings/der Beratung entstanden sind öffentlich und in allen Medienformaten (firmeneigenen Homepage, Facebook und Instagram) veröffentlichen. Wird dies von einem Teilnehmer nicht gewünscht, so ist dies CaneAmore Hundetraining ausdrücklich und schriftlich mitzuteilen.
§ 11. Urheberrecht
Sämtliche Unterlagen von CaneAmore Hundetraining, die dem Kunden im Rahmen des Unterrichts ausgehändigt werden, unterliegen dem urheberrechtlichem Schutz. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen. Die Vervielfältigung, Verbreitung, der Verleih oder die Vermietung sind hiermit ausdrücklich untersagt.
§ 12. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Augsburg.